Jugendschutz

Jugendschutz geht alle an!

Kinder und Jugendliche sind vom deutschen Gesetz besonders geschützt. Das Ziel des Jugendschutzgesetzes ist es, Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen zu schützen und dient damit vor allem der Prävention. Für Veranstaltungen, wie sie auch von der Kreisgruppe Ulm  durchgeführt werden – Veranstaltungen, die für Jugendliche da sind – gelten deshalb besondere Bestimmungen. Das Formular zur Erziehungsbeauftragung gemäß Jugendschutzgesetz muss von den Jugendlichen unter 18 Jahren bei sich geführt werden, wenn sie auf Veranstaltungen ohne ihre Eltern abends unterwegs sind. Zum einen müssen die Eltern das Formular ausfüllen und zum anderen die Person, die als Ersatz die Aufsicht übernimmt.

Die Kreisgruppe Ulm ist durch das Jugendschutzgesetz verpflichtet, dies zu überprüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen – im schlimmsten Fall bedeutet das, dass die Jugendlichen nicht an der Abendveranstaltung teilnehmen dürfen.
Der Vorstand